Sanierung

Schönheitsreparaturen, Schäden durch Umwelteinflüsse, Materialermüdung, neue Verordnungen des Gesetzgebers ... - irgendwann kommt auch das schönste Haus einmal in die Jahre und Fassade, Fenster, Dach und Co. müssen einer Sanierung unterzogen werden.

Sanierung gründlich planen Erster Schritt einer Sanierung ist natürlich die Bestandsaufnahme: Welche Bauteile sind defekt? Wo sind die möglicherweise größten Energieverluste? Wo muss nachgerüstet werden, wo ist komplett zu erneuern? Welche Vorschriften und Richtlinien sind zu beachten? Welche Heizungsanlage passt zum energetischen Zustand meines Hauses?
Wo es zu Energieverlusten kommt zeigt sehr aussagefähig die Thermografie. Hier wird mit Hilfe einer Infrarotkamera farbig dargestellt, wo Wärme entweichen kann und wo es zu Wärmebrücken kommt. Die Schwachstellen leuchten deutlich gelb oder sogar rot. Allerdings kann die Thermografie nur in den kälteren Monaten eingesetzt werden. Eine weitere Methode ist der so genannte Blower-Door-Test. Er zeigt, wie luftdicht die Gebäudehülle ist, ob es Undichtigkeiten an Türen oder Fenstern gibt.

alte Gebäude liebevoll sanieren Bei älteren Gebäuden kommen meist mehrere Schwachstellen zum Vorschein und es werden mehrere Maßnahmen erforderlich. Muss die Heizung erneuert werden, sollten Sie auch an die Dämmung von Fassade und Dach denken. Hat die Fassade Risse, sollte sie im Zuge der Sanierung auch gedämmt werden. In diesem Arbeitsgang sollten auch Fenster und Dach einer Überprüfung unterbezogen werden.
Bei der Bedarfsanalyse ist ein Energieberater zu empfehlen. Einen kompetenten Fachmann finden Sie z. B. in einer Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder den Energie-Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.
Die Sanierung selbst sollte von einem Fachmann durchgeführt oder zumindest maßgeblich begleitet werden. Er kennt die Tücken einer Sanierung und die einzuhaltenden Vorschriften, hat Einblick in und Erfahrung mit den verschiedenen Möglichkeiten und kann daraus die beste für Sie auswählen.
Die Sanierung hilft wertvolle Energie und damit bares Geld zu sparen und wertet außerdem den Wert Ihrer Immobilie und Ihre Wohnqualität erheblich auf.

Erhebliche Energieverluste entstehen durch undichte Fenster, Fenster mit unbeschichtetem Standardglas oder einfachem Verbundglas. Ebenso verhält es sich mit schlecht oder gar nicht isolierten Rollladenkästen. Erfolgt die Bedienung der Rollläden manuell über Zuggurte, verschwindet im Winter über deren Führung ein Teil der Heizungswärme nach draußen.
Die Sanierung der Fenster und Rollläden erfolgt im Idealfall im Zuge einer Fassadensanierung, um Wärmebrücken zu vermeiden.

Fassadensanierung spart Energiekosten Bei größeren Sanierungsmaßnahmen mit einer Veränderung einer Bauteilfläche von mehr als 20 Prozent muss die gesamte Bauteilfläche der Immobilie die neuen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Beispiel Fassade: Schon bei der Sanierung von einer Seite sind diese 20 Prozent erreicht bzw. überschritten und die gesamte Fassade des Hauses ist entsprechend zu bearbeiten.
Seit 2002 ist die EnEV ein wichtiger Teil des deutschen Baurechts für Neubauten bzw. Bauten, die umgebaut oder saniert werden. In den EnEV sind z. B. die Richtlinien für den Energieausweis und die energetische Sanierung geregelt. Neu enthalten ab Januar 2009 sind Vorgaben, dass bei vielen Neubauten ein Teil der Wärmegewinnung über erneuerbare Energien zu realisieren ist (Wärmepumpen, Solaranlagen, Holzpelletheizungen u. ä.).

Für die energetische Sanierung der Fassade werden z. B. so genannte vorgehängte Fassaden in Form von Holzschindeln, Faserzement- oder Keramikplatten, Ziegelplatten oder Metallprofilen verwendet.
Zum Einsatz kommen auch Wärmedämmverbundsysteme. Hierbei werden Dämmstoffe auf der intakten Putzfassade angebracht und verputzt.
Zweischaliges Mauerwerk wird durch nachträgliches Einbringen oder Einblasen von Dämmstoffen (siehe Isolierung) den Vorgaben der EnEV gerecht.

alte Gebäude stehen oft unter Denkmalschutz und sind etwas ganz Besonderes Steht das zu sanierende Gebäude unter Denkmalschutz, ist die Sanierung von außen oft nicht möglich. Die Sanierung der Wandflächen von innen gestaltet sich schwieriger als von außen. Die Gefahr von unerwünschten Wärmebrücken oder Feuchtigkeitsstau ist groß.
Geeignet sind hier zum Beispiel diffusionsoffene Mineraldämmplatten, die ein gutes Diffusionsverhalten und Wärmespeichervermögen zeigen. Das Aussehen der Fassade bleibt erhalten, die nicht brennbaren Platten verbessern den Brandschutz und selbst ohne aufwändige Dampfsperre treten auch langfristig keine Probleme mit Feuchtigkeit in den Wänden auf.

undichte Dächer schnell sanieren Die Dachsanierung erfolgt im Idealfall in Kombination mit einer Fassadensanierung, da sie nur sinnvoll ist, wenn eine Kopplung zur Dämmung der anschließenden Bauteile hergestellt wird.
Kann der Bauherr wählen, ist eine Aufsparrendämmung zu empfehlen. Die Gefahr von Wärmebrücken ist hierbei am geringsten und der Wohnraum bleibt im vollen Maße erhalten. Allerdings muss für diese Maßnahme das Dach abgedeckt und neu eingedeckt werden, bietet sich also nur dann an, wenn die vorhandene Dacheindeckung ebenfalls einer Erneuerung bedarf.
Ist die Dachhaut intakt und/oder lassen Bauvorschriften eine Erhöhung nicht zu, erfolgt eine Dämmung zwischen oder unter den Sparren. Zum Einsatz kommen Mineralwollmatten oder Holzwolle-Leichtbauplatten oder -matten, die individuell zuschneidbar sind. Der Vorteil hierbei ist, dass im Zuge dieser Baumaßnahmen Leitungen oder Kabel verlegt werden können, die nach Abschluss der Trockenbauarbeiten unsichtbar sind. Wichtig ist das Anbringen einer Dampfsperre, um das Eindringen von Feuchtigkeit in die Dachkonstruktion zu vermeiden.

Wenn das Dach nicht gedämmt wurde, wird oder kann, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke notwendig. In den EnEV von 2002 ist vorgeschrieben, dass bis Ende 2006 die Dämmung erfolgt sein muss. Ausnahmen sind kleine Häuser mit bis zu zwei Wohnungen, wenn eine der Wohnungen vom Eigentümer bewohnt wird. Nachrüstungspflicht besteht für "nicht begehbare aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume" (EnEV 2004, § 9, Abs. 3), wenn der Raum also nur gebückt oder kriechend zugänglich ist, und bei Verkauf oder Vererbung der kleinen Häuser.

Wenn eine Sanierung des Daches notwendig ist, bieten sich Überlegungen an, die Dachfläche für die Energiegewinnung mit einzubeziehen. Planen Sie bei den Sanierungsmaßnahmen die Installation von Solar- oder Photovoltaikanlagen gleich mit ein. So kann bisher ungenutzte Dachfläche die Heizung und die Warmwasserbereitung unterstützen.

Lassen Sie sich beraten und prüfen Sie Fördermöglichkeiten. Wenn Sie mit der Sanierung den Energieverbrauch Ihres alten Hauses entscheidend senken, gewährt die KfW-Förderbank im Rahmen des CO2-Gebädesanierungsprogramms zinsgünstige Darlehen und Investitionszuschüsse.
Für die Nutzung regenerativer Energien gibt es verschiedene Förderprogramme der Länder, des Bundes und der EU (z. B. die KfW-Programme Energieeffizientes Bauen und Sanieren).
Und wenn bei der Sanierung Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses ein Sachverständiger die Beratungs- und Planungsleistungen durch eine fachgerechte Baubegleitung ergänzt, können Sie zusätzlich noch einen Zuschuss für Baubegleitung beantragen.




 
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